

Master of Plate


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Referenzen:
- Partyzelt Bernau/Ladeburg
- Awerk Club Discothek Eberswalde
- Discothek Village23/Bernau
- Global Club 21
- Wunderbar Marzahn Hellersdorf 2013
- Society - Lounge - Berlin 2013
- 18ter Geburtstag Fam. Steinbock
- Silvester Party im Cyber Mind Cafe' 2011/2012, 2012/2013
- unzählige Hochzeiten, Geburtstage und weitere schöne Sachen
AGB's des DJ Master of Plate:
§1 Geltung
Für die Buchung der Mobildisco Dj Master of Platte vertreten durch: Christian Hans Kalbitz, Alte
Hellersdorferstr. 121, 12629 Berlin (im folgenden als „DJ“ bezeichnet) gelten die folgenden Bedingungen:
Der Kunde als Veranstalter (im folgenden als „VA“ bezeichnet) erkennt sie auch für künftige Verträge an,
die sich auf die Buchung der Mobildisco inkl. Discjockey beziehen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des
Veranstalters, die diesen Bedingungen widersprechen, sind für mich unverbindlich. Abweichungen von
diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie von mir schriftlich bestätigt werden.
§2 Gage / Zahlungsbedingungen
Die Höhe der Gage ergibt sich aus dem DJ-Vertrag oder sonstigen schriftlichen Vereinbarungen. Der
vereinbarte Preis gilt als verbindlich, sobald der VA diesen mit seiner Unterschrift anerkannt hat. Sie
enthalten An- und Abfahrt des DJ sowie den Auf- und Abbau der Anlage. Die Veranstaltungsdauer ergibt
sich aus dem Vertrag oder den örtlichen Anweisungen des VA.
Zahlungen sind ohne Abzug und ausschließlich direkt vorzunehmen. Folgende Zahlungsarten werden
akzeptiert:
a) Barzahlung vor / während / am unmittelbaren Ende einer Veranstaltung
b) Überweisungen auf ein vom DJ genanntes Konto nach Rechnungseingang
Schecks,KREDITKARTEN oder ähnliches werden nicht akzeptiert.
Die Gage ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Dienstleistung fällig. Mit Ablauf dieser Frist kommt
der VA mit der Zahlung in Verzug. Während des Verzugs ist eine Geldschuld mit 5% über dem
Basiszinssatz zu verzinsen.
§3 Rücktritt vom Vertrag
Bei einer kurzfristigen Stornierung vor Veranstaltungsdatum stellt der Auftragnehmer
folgende Stornokosten in Rechnung:
bis 30 Tage vor dem Termin der Feier 100,- Euro pauschal;
bis 20 Tage vor der Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Gage;
bis 10 Tage vor der Veranstaltung: 100 % der vereinbarten Gage.
Für ein Nichterscheinen des DJ am Veranstaltungstag wird eine max. Konventionalstrafe in Höhe von 50%
des vereinbarten Preises an den VA fällig. Ausgenommen davon sind Verhinderungen durch
unabwendbare, nicht reparable, technisch bedingte Ausfälle, Diebstahl bzw. Totalausfall, andere wichtige
Gründe (höhere GEWALT), Krankheit, Unfall oder Tod. Die Konventionalstrafe entfällt bei Gestellung der
Hardware mit gleichwertigem Ersatzpersonal. In diesem Fall wird durch den DJ ein Ersatz-DJ zu gleichen
Konditionen wie vereinbart gestellt.
§4 Haftung
Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der VA, soweit der
Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch den DJ verursacht worden ist.
Für Schäden an EQUIPMENT und Musikdatenträgern des DJ, die während einer Veranstaltung durch Gäste
verursacht werden, haftet der Veranstalter.
Sofern der DJ durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere GEWALT,
Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim VA, Stromausfall oder
Stromschwankungen etc.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht
auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadenersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer
Zahlung. Insgesamt sind Schadenersatzansprüche durch den VA auf die Höhe des vereinbarten Preises
begrenzt. Schadenersatzansprüche durch den DJ sind auf den Marktwert der eingesetzten Technik
beschränkt.
§5 GEMA
§5.1
Anmeldung und Zahlung an die GEMA und Künstlersozialkasse
Der Veranstalter - also z. B. der Diskothekenbetreiber oder der Organisator einer
Veranstaltung - ist verantwortlich für die Anmeldung und Lizenzzahlung an die GEMA,
sowie ggf. Künstlersozialkasse. Die Anmeldung erfolgt über die zuständige GEMA Bezirksdirektion
bzw. bei der zuständigen Stelle des KSK. Dj Master of Plate weist hiermit
ausdrücklich auf die GEMA-Anmeldepflicht (Nähere Informationen unter
http://www.gema.de ) und ggf. die notwendigen Abgaben an die KSK hin (Nähere
Informationen unter www.kuenstlersozialkasse.de )
Der Auftraggeber ist informiert, dass die durch MY-DJ-BERLIN vermittelten Auftragnehmer
auch mit digitalen Kopien urheberrechtlich geschützter Werke arbeiten, und gibt dies bei der
GEMA-Meldung mit an.
§5.2 ( weiterer Hinweis)
Durch den DJ werden Veranstaltungen weder bei der GEMA gemeldet, noch Zahlungen geleistet oder
erstattet. Der VA ist informiert, dass der DJ im Sinne der GEMA auch mit digitalen Kopien
Urhebergeschützter Werke arbeitet (siehe Vervielfältigungsrecht) und gibt dies bei seiner Meldung an die
GEMA an. Private Veranstaltungen (geschlossene Gesellschaft) sind nicht GEMA pflichtig.
§6 Sonstiges
Der Discjockey unterliegt weder in der Programmgestaltung noch in seiner Darbietung Weisungen des VA,
es sei denn, es sind Sondervereinbarungen getroffen. Dem VA sind Stil und Art durch eine ausführliche
Vorbesprechung bekannt. Der DJ ist nur an die im Vertrag vereinbarten Bedingungen gebunden.
Umfangreiche Moderationen müssen gesondert vereinbart werden und sind kein genereller
Vertragsbestandteil. Stromversorgung, ggf. ein Regenschutz für die Technik (am Anlagen-
Aufstellungsort), angemessene Mahlzeiten, alkoholfreie Getränke, und einen Parkplatz in unmittelbarer
Nähe des Zugangs zum Veranstaltungsort stellt der VA für die Dauer der Veranstaltung kostenfrei zur
Verfügung. Sofern nichts anderes vereinbart ist,wird am Veranstaltungsort mindestens ein
Stromanschluss (230V / 16A) in unmittelbarer Nähe benötigt.
§7 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Berlin.
Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis zwischen dem DJ und dem VA unmittelbar und
mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Kassel. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser
allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen der übrigen Vereinbarungen
zwischen dem DJ und dem VA ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die
Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine
solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise
wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
Gerichtsstand Berlin Charlottenburg.